TV-V in Teilzeit: Den Arbeitszeitanteil richtig berücksichtigen
October 10, 2026 2026-10-10 11:41TV-V in Teilzeit: Den Arbeitszeitanteil richtig berücksichtigen
TV-V in Teilzeit: Den Arbeitszeitanteil richtig berücksichtigen
Eine reduzierte Wochenarbeitszeit verändert den monatlichen Zahlungsbetrag, aber nicht automatisch die zugrunde liegende Entgeltgruppe. Bei der ersten Orientierung hilft es daher, zwei Fragen nacheinander zu beantworten: Welcher Tabellenwert ist für Gruppe und Stufe vorgesehen, und welcher Arbeitszeitanteil soll darauf angewendet werden?
Die hinterlegte Vollzeitbasis prüfen
Der auf Tarifvertrag-Online abgebildete TV-V-Stand verwendet 39 Wochenstunden als Vollzeitbasis. Für einen rechnerischen Vergleich wird die persönliche Wochenarbeitszeit ins Verhältnis zu dieser Basis gesetzt. Der so bestimmte Anteil wird auf das ausgewählte Tabellenentgelt angewendet.
Ein einfaches Arbeitszeitbeispiel ist eine Woche mit 31,2 Stunden. Bezogen auf 39 Stunden entspricht sie 80 Prozent. Das Beispiel beschreibt ausschließlich das Verhältnis der Arbeitszeiten und enthält noch keinen Tarifbetrag. Weitere Entgeltbestandteile und persönliche Abzüge werden dadurch nicht automatisch mitberechnet.
Von der Tabelle in die persönliche Rechnung wechseln
Die TV-V-Übersicht findest du hier: TV-V Entgelttabelle. Nach Auswahl von Gruppe und Stufe führt ein Klick auf den Monatswert zum Rechner. Dort kann die Arbeitszeit angepasst werden. So bleibt dieselbe tarifliche Ausgangszeile für unterschiedliche Beschäftigungsumfänge erhalten.
Für einen Vergleich sollten die Eingaben außer der Arbeitszeit zunächst unverändert bleiben. Wenn gleichzeitig die Stufe, der Tabellenstand oder persönliche Abrechnungsmerkmale geändert werden, ist ein anderer Nettobetrag nicht mehr eindeutig zuzuordnen. Eine kleine Übersicht mit den verwendeten Parametern verhindert solche Missverständnisse.
Den vollständigen Beschäftigungsumfang berücksichtigen
Zusätzliche Einsätze oder besondere Dienste sollten als eigene Positionen erfasst werden. Das regelmäßige Teilzeitgrundentgelt ist eine andere Vergleichsgröße als eine Auszahlung einschließlich wechselnder Zusatzbestandteile. Auch eine Jahresorientierung kann weitere Annahmen enthalten, die zum persönlichen Beschäftigungsverlauf passen müssen.
Für die Entscheidung zwischen verschiedenen Wochenstunden sind deshalb mindestens drei Angaben hilfreich: das monatliche Grundbrutto, die individuelle Netto-Schätzung und die tatsächlich vereinbarte Arbeitszeit. So bleibt sichtbar, welche Zahl aus der Tabelle stammt und welche von persönlichen Voraussetzungen abhängt. Eine solche Aufstellung kann bei späteren Änderungen leicht aktualisiert werden, ohne dass die gesamte Berechnung neu aufgebaut werden muss.
